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Aus der Praxis eines Sachverständigen
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Rissbildungen im keramischen Oberbelag.
Wichtige Aspekte der Fugenplanung
Mit diesen Estrich News startet die neue Serie „Aus der Praxis eines Sachverständigen“. Walter Riegler ist in seiner Funktion als allgemein beeideter und gerichtlich zerti zierter Sachverständiger Vorstandsmitglied beim VÖEH und schreibt über Beispiele aus der Praxis. Den Anfang macht das Thema „Fugenplanung“.
Die Fugenplanung im Fußbodenbereich ist vor allem bei größeren, zusammenhängen den Flächen ein wichtiger Aspekt, der für die technische Funktionalität und das optische Erscheinungsbild des Fußbodens entschei dend ist. Die Koordinationsbesprechung ist daher nicht nur – wie in der ÖNorm B 2232 vorgesehen – bei Fußbodenheizungen, son dern auch bei Estrichen ohne Beheizung ein wichtiges Steuerungselement für eine funktionierende Fugenplanung.
Verantwortlich für die Fugenplanung ist grundsätzlich der Planer. Aus meiner lang jährigen Praxis geht jedoch hervor, dass die planende Stelle meist einen Fugenplan von der ausführenden Seite verlangt. Dieser wird dann meist nach optischen Gesichts punkten beurteilt und gegebenenfalls kor rigiert. Hier wird dann der Fugenanteil zum überwiegenden Teil reduziert. Vom Ausfüh renden werden häu g diese Korrekturen aus den verschiedensten Gründen auch noch ohne jegliche Bedenkenanmeldung akzeptiert. Die notwendige Fugenplanung in technischer Hinsicht betreibt der Planer nur in den seltensten Fällen.
Viele wichtige Aspekte
Dabei ist bei der Fugenplanung auf viele Faktoren zu achten, die der Estrichhersteller nicht unbedingt wissen muss. Als Beispiel sei hier die Querkraftübertragung bei hoch belasteten Bereichen genannt.
• Wie viele Querkraftdübel muss ich am m1 setzen?
• Welche Dimension müssen diese Quer kraftdübel aufweisen?
• In welcher Lage soll sich der Querkraft dübel im Estrichquerschnitt be nden?
Weiters sind Felderteilungen und Bewe gungsmöglichkeiten im Fugenbereich, auch bei nicht beheizten Konstruktionen, ein we sentlicher Punkt in der Planung.
Verantwortung liegt beim Planer
Der Estrichhersteller kann und soll seine Er fahrungen sowie die ihm bekannten Regeln der Technik in die Fugenplanung bei der Koordinationsbesprechung mit einbringen. Dabei sollte er sich aber immer bewusst sein, dass die Verantwortung beim Planer liegen muss. Punkte, die der Estrichher steller nicht mit Sicherheit einbringen oder
beantworten kann, sind vom Planer unter Beiziehung von Fachleuten zu lösen.
Die Verantwortungsübertragung über die Planung von Fugen, Zeitabläufen und ande ren entscheidenden Faktoren durch den AG und dem Planer an die beteiligten Professi onisten, werden immer wieder von diesen angenommen und durchgeführt. Die mög lichen Folgen für diese Bereitschaft soll das nachfolgende Beispiel aufzeigen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Lebensmittelmarkt plant eine Filiale mit folgendem Fußbodenaufbau
• 50 mm Splittbeschüttung gebunden
• Dampfbremse
• 15 mm Tritt und Körperschalldämmung
(hochbelastbar)
• 100 mm Estrich (Beton)
• 15 mm keramischer Oberbelag.
Der keramische Oberbelag besteht aus Fliesen die 45 mal 45 cm Größe aufwei sen. Der Planer möchte deckungsgleiche Fugen im Estrich und im Fliesenbelag. Da dies nach Angaben der Professionisten im